Unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Das Auftreten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen lässt sich nicht immer vermeiden. Risiken und Nebenwirkungen werden oft erst nach der Zulassung sichtbar, wenn das Arzneimittel bei vielen Tieren unter unterschiedlichen Bedingungen angewendet wird.

 

Die Sammlung und Auswertung von Meldungen erfolgt im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und ist wichtig für die Überwachung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln. Davon profitieren der Tierschutz, der Verbraucherschutz und alle für die Tiergesundheit tätigen Kolleginnen und Kollegen.

 

Wer meldet Nebenwirkungen?

Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen erfolgen in erster Linie von pharmazeutischen Unternehmern, aber auch von Tierärzten und Tierhaltern. Grundsätzlich werden UAW-Meldungen anonymisiert behandelt. Name und Adresse der/s behandelnden Tierärztin/-arztes sowie des Tierhalters werden vom BVL eventuell für Rückfragen genutzt, nicht aber an pharmazeutische Unternehmer oder Dritte weitergegeben.

 

Was soll gemeldet werden?

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sollen gemeldet werden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung eines oder mehrerer Präparate nur vermutet wird. Auch bereits bekannte und in der Gebrauchsinformation beschriebene UAWs sollen mitgeteilt werden, da ihre Kenntnis wesentlich zur qualitativen und quantitativen Nutzen-Risiko-Abschätzung beiträgt, z.B. zur Identifizierung von Risikopatienten oder von Trends in der Resistenzentwicklung.

 

Wie kann ich als Tierhalter Nebenwirkungen melden?

Dafür gibt es vom BVL folgendes Formular: Download