Das Problem mit der Deklaration

Nur wenn die einzelnen Komponenten be­kannt sind, kann man beurteilen, ob ein Fut­ter hochwertig ist oder nicht. Leider erlaubt der Gesetzgeber verschiedene Varian­ten der Deklaration. Es gibt die „offene De­klaration“, bei der alle Zutaten aufgelistet werden (z.B. 40% Rinderkopffleisch, 16% Hüh­nerhälse, 12% Rinderpansen, 8% Karotten, etc.). Dann gibt es die „halboffene Deklarati­on“, bei der die Zutaten gruppiert werden (z.B. 64% Rind (Lunge, Pansen, Leber), 16% Huhn, 18% Gemüse und Obst etc.). Und die „ge­schlossene Deklaration“, die sehr viele Fra­gen offen lässt (z.B. Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Getreide, Mineralstoffe, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Öle und Fet­te, Fleischbrühe).

 

Der Gesetzgeber lässt viel Spielraum. So muss die Angabe „Pute“ nicht unbedingt Putenfleisch bedeuten, sondern kann auch für Putenfedern oder Putenfüße, also minder­wertige, schwerverdauliche Pro­teinquellen stehen. 

 

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Dosen­futter ist deshalb die offene Deklaration der Futterbestandteile.